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   OVG Niedersachsen, 10.01.2019 - 9 LA 168/18   

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https://dejure.org/2019,385
OVG Niedersachsen, 10.01.2019 - 9 LA 168/18 (https://dejure.org/2019,385)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2019 - 9 LA 168/18 (https://dejure.org/2019,385)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2019 - 9 LA 168/18 (https://dejure.org/2019,385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG; § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG; § 60 Abs 5 AufenthG
    Afghanistan; Einzelfall; Gefahrendichte; grundsätzliche Bedeutung; innerstaatliche Fluchtalternative; Kabul; UNHCR; Verfahrensfehler; wirtschaftliches Existenzminimum

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2019 - 9 LA 168/18
    Relevant kann dabei sein, ob die Person in der fraglichen Region eine familiäre Anbindung hat (vgl. VGH BW, Urteil vom 3.11.2017 - A 11 S 1704/17 - juris Rn. 199 zur internen Fluchtalternative im Rahmen des Art. 3 EMRK).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2019 - 9 LA 168/18
    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass der UNHCR die von dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Vorgaben einer quantitativen Betrachtung der Gefahrendichte im Verhältnis zur Einwohnerzahl berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 33, vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 und vom 13.2.2014 - 10 C 6.13 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2019 - 9 LA 168/18
    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass der UNHCR die von dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Vorgaben einer quantitativen Betrachtung der Gefahrendichte im Verhältnis zur Einwohnerzahl berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 33, vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 und vom 13.2.2014 - 10 C 6.13 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2019 - 9 LA 168/18
    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass der UNHCR die von dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Vorgaben einer quantitativen Betrachtung der Gefahrendichte im Verhältnis zur Einwohnerzahl berücksichtigt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.4.2010 - 10 C 4.09 - juris Rn. 33, vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris Rn. 22 und vom 13.2.2014 - 10 C 6.13 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06

    Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2019 - 9 LA 168/18
    Der UNHCR begründet seine Einschätzung weiter mit dem rapiden Bevölkerungswachstum in Kabul, das die notwendigen Infrastruktureinrichtungen, den Dienstleistungssektor und die Arbeitsplatzkapazitäten überfordere (UNHCR-Richtlinien vom 30.8.2018, S. 128).Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen bietet ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum in aller Regel dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (BVerwG, Urteil vom 1.2.2007 - 1 C 24.06 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 1 A 348/18

    Afghanistan; nationale Abschiebungsverbote; humanitäre Verhältnisse; Hazara;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt hierzu mit Urteil vom 29. Januar 2019 (- 9 LB 93/18 -, juris Rn. 114 f.) und mit Beschluss vom 10. Januar 2019 (- 9 LA 168/18 -, juris Rn. 14 ff.) an, der UNHCR gehe davon aus, dass Zivilisten, die in Kabul tagtäglich ihren wirtschaftlichen oder sozialen Aktivitäten nachgehen, Gefahr laufen, Opfer der allgegenwärtigen in der Stadt bestehenden Gefahr zu werden.
  • OVG Sachsen, 18.03.2019 - 1 A 198/18

    Asyl; Abschiebungsschutz; Afghanistan; humanitäre Versorgungslage; Hazara;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt hierzu mit Urteil vom 29. Januar 2019 (- 9 LB 93/18 -, juris Rn. 114 f.) und mit Beschluss vom 10. Januar 2019 (- 9 LA 168/18 -, juris Rn. 14 ff.) an, der UNHCR gehe davon aus, dass Zivilisten, die in Kabul tagtäglich ihren wirtschaftlichen oder sozialen Aktivitäten nachgehen, Gefahr laufen, Opfer der allgegenwärtigen in der Stadt bestehenden Gefahr zu werden.
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2021 - 9 LA 143/20

    Afghanistan; Änderung der Sach- und Rechtslage; Antragsfrist; Corona-Pandemie;

    Ist die Beantwortung der Frage, ob eine innerstaatliche Fluchtalternative besteht, von den individuellen Umständen in der Person der jeweils schutzsuchenden Person abhängig, kann sie nicht grundsätzlich geklärt werden (so bereits die Senatsbeschlüsse vom 11.3.2021 - 9 LA 340/19 - 11.12.2020 - 9 LA 294/19 - vom 11.11.2020 - 9 LA 295/19 - vom 26.4.2019 - 9 LA 153/19 - vom 10.1.2019 - 9 LA 168/18 - juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 06.08.2019 - 1 A 658/19

    Afghanistan; Abschiebungsverbot; alleinstehender Mann; Sitzungsniederschrift;

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt hierzu mit Urteil vom 29. Januar 2019 (- 9 LB 93/18 -, juris Rn. 114 f.) und mit Beschluss vom 10. Januar 2019 (- 9 LA 168/18 -, juris Rn. 14 ff.) an, der UNHCR gehe davon aus, dass Zivilisten, die in Kabul tagtäglich ihren wirtschaftlichen oder sozialen Aktivitäten nachgehen, Gefahr laufen, Opfer der allgegenwärtigen in der Stadt bestehenden Gefahr zu werden.
  • VG Bayreuth, 23.07.2021 - B 8 K 19.31478

    Widerruf eines Abschiebungsverbot für einen Afghanen nach Volljährigkeit

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass der UNHCR in seinen Richtlinien die quantitative Gefahrendichte im Verhältnis zur Einwohnerzahl berücksichtigt (vgl. NdsOVG, B.v. 10.01.2019 - 9 LA 168/18 - juris).
  • VG Dresden, 17.10.2019 - 5 K 6128/17
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht führt hierzu mit Ur teil vom 29. Januar 2019 (- 9 LB 93/18 -, juris Rn. 114 f.) und mit Beschluss vom 10. Januar 2019 (- 9 LA 168/18 -, juris Rn. 14 ff.) an, der UNHCR gehe davon aus, dass Zivilisten, die in Kabul tagtäglich ihren wirtschaftlichen oder sozialen Aktivitäten nach gehen, Gefahr laufen, Opfer der allgegenwärtigen in der Stadt bestehenden Gefahr zu werden.
  • OVG Niedersachsen, 27.01.2022 - 9 LA 29/20

    Drohen einer Gruppenverfolgung von irakischen Staatsangehörigen sunnitischen

    Denn die Beantwortung der aufgeworfenen Frage nach einer innerstaatlichen Fluchtalternative hängt - wie schon die Formulierung der Frage durch den Kläger zeigt - wesentlich auch von Einzelumständen ab (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7.2.2020 - 9 LA 396/19 - und vom 10.1.2019 - 9 LA 168/18 - juris Rn. 17).
  • VG Dresden, 21.02.2019 - 11 K 3785/17
    Schließlich bietet nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen ein verfolgungssicherer Ort erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminimum in aller Regel schon dann, wenn sie dort, sei es durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.2.2007 - 1 C 24.06 -, juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.1.2019 - 9 LA 168/18 -, juris Rn. 16).
  • VG Bayreuth, 30.09.2019 - B 8 K 19.30906

    Abschiebung nach Afghanistan

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass der UNHCR in seinen Richtlinien die quantitative Gefahrendichte im Verhältnis zur Einwohnerzahl berücksichtigt (vgl. NdsOVG, B.v. 10.1.2019 - 9 LA 168/18 - juris).
  • VG Osnabrück, 10.03.2021 - 1 A 874/17

    Afghanistan: Flüchtlingseigenschaft für homosexuell angesehene Vorverfolgte

    Das Gericht sieht sich auch nicht durch die zum 30. August 2018 aktualisierten UNHCR-Richtlinien zur Fest stellung des internationalen Schutzbedarfes afghanischer Asylsuchender (UNHCR- Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs afghanischer Asylsuchen der vom 30. August 2018) dazu veranlasst, von der bisherigen Rechtsprechung abzurü cken (vgl. dazu: VG Osnabrück, Urteil vom 19. September 2018 - 1 A 626/17 - , a. a. O.; so auch: Nds. OVG, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 9 LA 168/18 - , juris; VG Göttin­ gen, Urteil vom 17. September 2018 - 4 A 225/17 - , V. n. b.; VG Lüneburg, Urteil vom 04. September 2018 - 3 A 280/17 - , V. n. b.).
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